Das Wichtigste in Kürze
Wer gewerblich Versicherungen vermittelt, braucht eine Erlaubnis nach §34d GewO, für Finanzanlagen gilt §34f GewO — beide setzen in der Regel eine bestandene IHK-Sachkundeprüfung voraus. Geprüft wird jeweils schriftlich (Multiple Choice unter Aufsicht) plus praktisch in einem simulierten Kundenberatungsgespräch. Bestimmte Berufsabschlüsse ersetzen die Prüfung, und bei der 34f-Prüfung gibt es Befreiungen vom praktischen Teil, etwa für Inhaber der 34d-Sachkunde.
Versicherungen und Finanzanlagen darf in Deutschland nicht jede:r einfach so vermitteln: Der Gesetzgeber verlangt eine Gewerbeerlaubnis mit Sachkundenachweis — für Versicherungen nach §34d GewO, für Finanzanlagen nach §34f GewO. Der Standardweg zum Nachweis ist die IHK-Sachkundeprüfung. So funktionieren beide Prüfungen, und so bereitest du dich sinnvoll vor.
Wer braucht welche Sachkundeprüfung?
Die Gewerbeordnung kennt mehrere Vermittler-Paragrafen — die Prüfung richtet sich danach, was du vermitteln willst:
| Paragraf | Tätigkeit | IHK-Sachkundeprüfung |
|---|---|---|
| §34d GewO | Versicherungen und Bausparverträge vermitteln oder beraten | Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung (IHK) |
| §34f GewO | Finanzanlagen vermitteln (3 Kategorien, s. u.) | Fachmann/-frau für Finanzanlagenvermittlung (IHK) |
| §34a GewO | Bewachungsgewerbe | eigene Prüfung — siehe Sachkundeprüfung §34a |
Nicht prüfungspflichtig ist, wer ausschließlich als angestellte Vertriebskraft ohne eigene Erlaubnis unter einem Vermittler arbeitet — der Erlaubnisinhaber muss aber für die Qualifikation des Personals sorgen. Für den eigenen Marktzugang führt am Sachkundenachweis kein Weg vorbei.
§34d: Der Weg in die Versicherungsvermittlung
Versicherungsvermittler:innen (Makler wie Vertreter) brauchen die Erlaubnis der IHK und den Eintrag ins Vermittlerregister. Die Sachkunde weist du in der Regel durch die IHK-Prüfung nach, deren Details die Versicherungsvermittlungsverordnung regelt. Gut zu wissen:
- Geprüft werden u. a. Kundenberatung, Rechtsgrundlagen sowie die Spartenwelt von Vorsorge bis Sachversicherung.
- Bestimmte Abschlüsse ersetzen die Prüfung, etwa Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen oder Versicherungsfachwirt:in.
- Neben der Sachkunde verlangt die Erlaubnis u. a. geordnete Vermögensverhältnisse, Zuverlässigkeit und eine Berufshaftpflichtversicherung.
- Nach dem Start gilt eine gesetzliche Weiterbildungspflicht von 15 Stunden pro Jahr.
§34f: Finanzanlagen und ihre drei Kategorien
Die Erlaubnis nach §34f GewO ist modular aufgebaut — du kannst sie für eine oder mehrere Kategorien beantragen:
- Kategorie 1: offene Investmentvermögen (klassische Investmentfonds, ETFs)
- Kategorie 2: geschlossene Investmentvermögen
- Kategorie 3: Vermögensanlagen im Sinne des Vermögensanlagengesetzes
Die Sachkundeprüfung nach der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) deckt entsprechend die beantragten Kategorien ab. Wer später erweitert, legt eine Folgeprüfung ab. Auch hier gilt: Erlaubnis plus Registrierung im Vermittlerregister, Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse und Berufshaftpflicht.
Wie läuft die IHK-Sachkundeprüfung ab?
Beide Prüfungen folgen demselben Grundmuster (Details regeln die jeweilige Verordnung und die Prüfungsordnung deiner IHK, Stand: Oktober 2026):
- Schriftlicher Teil: Multiple-Choice-Fragen unter Aufsicht; bestanden ist, wer in der Regel in jedem Prüfungsbereich mindestens 50 Prozent der Punkte erreicht.
- Praktischer Teil: ein simuliertes Kundenberatungsgespräch als Rollenspiel — geprüft wird, ob du bedarfsgerecht analysierst, erklärst und dokumentierst.
- Wiederholung: Eine nicht bestandene Prüfung kann wiederholt werden; eine Wartefrist ist nicht vorgesehen.
- Termine und Gebühren setzt jede IHK selbst fest — melde dich früh an, die Plätze sind begrenzt.
Bei den Kosten solltest du zwei Posten trennen: die IHK-Prüfungsgebühr, die je nach Kammer meist im niedrigen bis mittleren dreistelligen Bereich liegt, und die Vorbereitung — vom Selbststudium mit Fragenkatalog über Online-Kurse bis zum mehrwöchigen Lehrgang. Wichtig: Ein Vorbereitungskurs ist keine Zulassungsvoraussetzung — zur Prüfung anmelden kannst du dich auch ohne, bestehen musst du sie so oder so. Verbindliche Gebühren nennt die Gebührenordnung deiner IHK.
Wer ist von der Prüfung befreit?
Es gibt zwei Arten von Erleichterungen, die du vor der Anmeldung prüfen solltest:
- Gleichgestellte Abschlüsse ersetzen die komplette Prüfung — bei 34d etwa einschlägige Ausbildungs- und Fortbildungsabschlüsse der Versicherungswirtschaft, bei 34f u. a. bestimmte Bank- und Finanzqualifikationen.
- Befreiung vom praktischen Teil bei der 34f-Prüfung: Sie greift laut FinVermV etwa, wenn du die Prüfung beschränkt auf Kategorie 1 ablegst und bereits die 34d-Sachkunde besitzt, oder wenn du eine Folgeprüfung zur Erweiterung einer bestehenden 34f-Erlaubnis machst.
Verbindlich entscheidet die zuständige IHK — die Merkblätter der Kammern listen die anerkannten Abschlüsse im Detail.
Vorbereitung: So bestehst du beim ersten Anlauf
Der Stoff ist breit, aber gut strukturierbar. Bewährt hat sich diese Reihenfolge:
- Zuerst klären, welche Kategorien bzw. Sparten du wirklich brauchst — jede zusätzliche Kategorie vergrößert den Prüfungsstoff.
- Mit aktuellen Fragenkatalogen lernen und den schriftlichen Teil unter Zeitdruck simulieren.
- Das Beratungsgespräch laut üben: Bedarfsanalyse, Produkterklärung, Dokumentation — genau das bewertet der Ausschuss.
- Rechtsgrundlagen (GewO, Verordnungen, Beratungspflichten) nicht auswendig lernen, sondern an Fällen verstehen.
Im Portfolio bereiten die Sachkundegurus mit digitaler IHK-Prüfungsvorbereitung und die GOING PUBLIC! Akademie mit Lehrgängen rund um Versicherung und Finanzen auf die 34d- und 34f-Prüfungen vor. Für viele ist die Sachkunde übrigens der Türöffner für einen Quereinstieg in die Finanz- und Versicherungsbranche — mit Registrierung, Haftpflicht und Weiterbildungsroutine beginnt danach die eigentliche Arbeit: ein Beratungsgeschäft, das seinen Namen verdient.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen der Sachkundeprüfung 34d und 34f?
Die Prüfung nach §34d GewO („Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung IHK") brauchst du, um Versicherungen zu vermitteln; die Prüfung nach §34f GewO („Fachmann/-frau für Finanzanlagenvermittlung IHK") deckt Finanzanlagen wie Investmentfonds und Vermögensanlagen ab. Beide sind IHK-Prüfungen mit schriftlichem und praktischem Teil, gehören aber zu getrennten Erlaubnissen — wer beides vermitteln will, braucht beide Erlaubnisse.
Brauche ich die Sachkundeprüfung, wenn ich eine Ausbildung in der Versicherungsbranche habe?
Oft nicht: Abschlüsse wie Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen, Versicherungsfachwirt:in oder bestimmte einschlägige Studiengänge sind der Sachkundeprüfung nach der Versicherungsvermittlungsverordnung gleichgestellt. Welche Qualifikation im Einzelfall anerkannt wird, entscheidet die zuständige IHK — frag dort nach, bevor du einen Vorbereitungskurs buchst.
Wie schwer ist die 34f-Sachkundeprüfung?
Sie gilt als anspruchsvoll, weil sie rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Grundlagen quer durch die Anlagewelt abfragt — schriftlich müssen in der Regel in jedem Prüfungsbereich mindestens 50 Prozent der Punkte erreicht werden. Der praktische Teil ist ein simuliertes Beratungsgespräch mit Rollenspiel. Mit strukturierter Vorbereitung und Prüfungssimulationen ist sie gut machbar; Wiederholungen sind möglich.
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